Chur GR: Vortritt für Einsatzfahrzeuge – mit Rücksicht und angepasster Geschwindigkeit
von pn-redaktion
Bei Betätigung des Blaulichts und des Wechselklanghorns sind Blaulichtorganisationen vortrittsberechtigt. Trotzdem muss die Fahrweise den Verhältnissen angepasst und Vorsicht gewahrt werden, da nicht immer alle Verkehrsteilnehmenden die Signale wahrnehmen.
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